AVGS beantragen: So überzeugst du die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Viele Menschen wissen, dass es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gibt. Deutlich weniger wissen jedoch, wie sie ihre Chancen auf eine Bewilligung erhöhen können.
Die Entscheidung über die Vergabe eines AVGS trifft immer die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen und den eigenen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
In diesem Artikel erfährst du, wie du einen AVGS beantragen kannst und worauf es im Gespräch ankommt.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Ein AVGS kommt häufig für Menschen infrage, die:
- arbeitslos gemeldet sind
- von Arbeitslosigkeit bedroht werden
- sich beruflich neu orientieren möchten
- Unterstützung bei der Jobsuche benötigen
- nach einer längeren Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten
Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet immer die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Warum wird ein AVGS nicht automatisch bewilligt?
Ein AVGS ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die zuständige Ansprechperson prüft, ob ein Coaching in deiner individuellen Situation sinnvoll und hilfreich ist.
Je besser du erklären kannst, warum du Unterstützung benötigst und welche Ziele du mit dem Coaching erreichen möchtest, desto einfacher fällt die Einschätzung deines Bedarfs.
So bereitest du dich auf das Gespräch vor
Vor dem Termin solltest du dir Gedanken über deine aktuelle berufliche Situation machen.
Hilfreiche Fragen sind:
- Welche Schwierigkeiten habe ich aktuell bei der Jobsuche?
- Warum habe ich bisher noch keine passende Stelle gefunden?
- Welche Unterstützung wünsche ich mir?
- Welche konkreten Ziele habe ich?
Je klarer du deinen Bedarf beschreiben kannst, desto einfacher ist die Begründung für ein Coaching.
Welche Argumente können für ein Coaching sprechen?
Je nach Situation können unterschiedliche Gründe für ein AVGS Coaching sprechen.
Zum Beispiel:
- Unsicherheit bei Bewerbungen
- Schwierigkeiten bei Vorstellungsgesprächen
- fehlende Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
- berufliche Neuorientierung
- Unterstützung beim Wiedereinstieg
- Optimierung von Lebenslauf und Anschreiben
- Entwicklung einer Bewerbungsstrategie
Wichtig ist, dass die Gründe zu deiner persönlichen Situation passen.
Kann ich meinen Coach selbst auswählen?
Ja.
Wenn dir ein AVGS bewilligt wird, kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, bei welchem Anbieter du dein Coaching durchführen möchtest.
Voraussetzung ist, dass das Coaching über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten wird.
Was passiert nach der Bewilligung?
Sobald der AVGS bewilligt wurde, kannst du den Gutschein bei einem geeigneten Bildungsträger einlösen. Mein Coaching wird über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten und kann bei Vorliegen eines AVGS zu 100 % gefördert werden.
Anschließend beginnt dein individuelles Coaching.
Die Inhalte richten sich nach deinen persönlichen Zielen und können beispielsweise Bewerbungscoaching, Berufsorientierung, Interviewtraining oder Unterstützung bei der Jobsuche umfassen.
Häufige Fragen zur AVGS Beantragung
Muss ich arbeitslos sein?
Nicht unbedingt. Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder sich beruflich neu orientieren möchten, können einen AVGS erhalten.
Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Ja. Die Entscheidung liegt immer bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Kostet mich das Coaching etwas?
Nein. Wenn dein AVGS bewilligt wird, werden die Kosten des Coachings vollständig übernommen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Du möchtest einen AVGS beantragen und bist unsicher, wie du dein Anliegen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter darstellen kannst?
Mein Coaching wird über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten und kann bei Vorliegen eines AVGS zu 100 % gefördert werden.
Vereinbare jetzt ein kostenloses Erstgespräch und wir besprechen gemeinsam, ob ein AVGS Coaching für dich infrage kommt.